ACHTUNG:
Gemäss BH Bregenz dürfen laut deren Bestimmung nur Bootseigentümer nach unserer Zustimmung die Slipanlage zur Ein- bzw. Auswasserung Ihres Bootes nutzen, welche über einen Wasserliegeplatz im Nahbereich unserer Slipeinrichtung verfügen.
Dies betrifft somit neben unserer Hafenanlage grundsätzlich alle Boote von Liegeplatzeigentümern (Wasserliegeplatz) im Gemeindegebiet Fußach mit gültiger Zulassungsurkunde der BH Bregenz im Zeitraum vom 1.5. bis 30.09. eines jeden Jahres.