Slipanlage

Schlüssel der Slipanlage ist nur gegen Vorlage der Zulassung im Hafenmeisterbüro erhältlich!

Die Slipanlage ist nur für Boote von einer Breite bis 200 cm und einem maximalen Gewicht von 1.500 kg zulässig! Die Benutzung der Slipanlage ist auf eigene Gefahr.

Achtung!

Gemäss der Bestimmung und Vorschrift der BH-Bregenz dürfen nur Bootseigentümer mit unserer Zustimmung die Slipanlage zur Ein- bzw. Auswasserung ihres Bootes nutzen und müssen über einen Wasserliegeplatz im Nahbereich unserer Slipanlage verfügen.
Dies betrifft somit neben unserer Hafenanlage grundsätzlich alle Boote von Liegeplatzeigentümern (Wasserliegeplatz) im Gemeindegebiet Fußach mit gültiger Zulassungsurkunde der BH-Bregenz im Zeitraum vom 1.5. bis 30.09. jeden Jahres.

Die Slipgebühr von EUR 20,-- ist beim Hafenmeister in bar zu entrichten.

Slipanlage